Testamentsvollstreckung

Vollmacht

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Bei komplexeren Erbgestaltungen ist es sinnvoll, in der letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung zu bestimmen und einen Testamentsvollstrecker zu benennen. So ist gewährleistet, dass eine Person, die das Vertrauen des Erblassers genießt, den Willen im Sinne des Erblassers umsetzt. Er sorgt auch dafür, dass die Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt werden.

Der Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und ist verantwortlich für die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung sowie Nachlassverteilung. Mit einem Testamentsvollstrecker lassen sich mögliche Konflikte zwischen den Angehörigen vermeiden. Auch bewirkt die Testamentsvollstreckung die Sicherung des Nachlasses vor der Mitbestimmung bzw. dem Zugriff Dritter.

Zum Testamentsvollstrecker kann testamentarisch jeder bestimmt werden, der geschäftsfähig ist. Die eingesetzte Person sollte nicht nur das Vertrauen des Erblassers genießen sondern auch die entsprechende Fachkompetenz aufweisen.

Grundsätzlich hat ein Testamentsvollstrecker folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Inbesitznahme und Sicherung des Nachlassvermögens
  • Feststellung und Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Rechnungslegung
  • Erledigung steuerlicher Angelegenheiten des Erblassers
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und Zahlung der Erbschaftssteuer
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Aufteilung und Übertragung des Nachlassvermögens
  • Im Bedarfsfall bei Dauertestamentsvollstreckung: Vermögensverwaltung

Der Testamentsvollstrecker ist gegenüber dem Nachlassgericht und den Erben rechenschaftspflichtig.


Expertentipps: Bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person für das Amt Ihres Testamentsvollstreckers, die deutlich jünger ist als Sie selbst, damit diese das Amt auch ausüben kann.

Regeln Sie die Vergütung des Testamentsvollstreckers im Testament, damit es später nicht zu Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung mit den Erben kommt. Gesetzlich ist die Vergütung nicht geregelt. Vorgesehen ist eine angemessene Vergütung, dafür gibt es viele Tabellen. Aktuell wird üblicherweise die sehr differenzierte Empfehlung des Deutschen Notarvereins herangezogen.