Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Bei komplexeren Erbgestaltungen ist es sinnvoll, in der letztwilligen Verfügung Testamentsvollstreckung zu bestimmen und einen Testamentsvollstrecker zu benennen. So ist gewährleistet, dass eine Person, die das Vertrauen des Erblassers genießt, den Willen im Sinne des Erblassers umsetzt. Er sorgt auch dafür, dass die Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt werden.
Der Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und ist verantwortlich für die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung sowie Nachlassverteilung. Mit einem Testamentsvollstrecker lassen sich mögliche Konflikte zwischen den Angehörigen vermeiden. Auch bewirkt die Testamentsvollstreckung die Sicherung des Nachlasses vor der Mitbestimmung bzw. dem Zugriff Dritter.
Zum Testamentsvollstrecker kann testamentarisch jeder bestimmt werden, der geschäftsfähig ist. Die eingesetzte Person sollte nicht nur das Vertrauen des Erblassers genießen sondern auch die entsprechende Fachkompetenz aufweisen.